Jetzt im Frühjahr wächst die Gefahr von Zeckenbissen wieder. Aufgrund der milden Winter konnten sich die blutsaugenden Parasiten in den letzten Jahren kräftig vermehren, Experten rechnen für 2019 mit einem erhöhten Infektionsrisiko. Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie deshalb darauf achten, dass der Deckungsschutz auch für Infektionserkrankungen nach Zeckenbissen gilt.
Zu den möglichen Erkrankungen durch Zeckenbisse zählen die lebensgefährliche Hirnhautentzündung (FSME), aber auch die wesentlich häufigere Lyme-Borreliose, die Gelenke, Nerven und Organe schädigen kann. Private Unfallversicherer zahlen je nach Vereinbarung eine feste monatliche Rente oder eine einmalige Geldleistung, wenn man durch einen Unfall bleibende gesundheitliche Schäden erleidet. Ob der Versicherer auch durch Zeckenbisse verursachte Erkrankungen als Unfallfolgen anerkennt, lässt sich den Vertragsunterlagen entnehmen. Vor allem in älteren Unfalltarifen sind Zeckenbisse noch immer aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Moderne Verträge bieten in aller Regel aber eine Zeckenbiss-Klausel und erkennen FSME und Borreliose als versicherte Unfallfolgen an. Das ist wichtig, denn als Betroffener ist man oft monatelang arbeitsunfähig. In schweren Fällen können sogar Behinderungen zurück bleiben, Arbeitsplatz und Einkommen sind in Gefahr. Tipp: Altverträge können Sie im Einvernehmen mit dem Versicherer auf aktuelle Bedingungen umstellen.
Die Meldefrist, in der Sie den Versicherer über einen Unfall informieren müssen, liegt je nach Anbieter und Tarif zwischen 12 und 24 Monaten, eine Borreliose wird oft aber erst Jahre nach dem Zeckenbiss zweifelsfrei erkannt. Leistungsstarke Unfallversicherer verschieben bei Zeckenbissen den Fristbeginn deshalb zu Gunsten des Kunden. Die Meldefrist läuft dann nicht ab dem Unfallereignis (dem Zeckenbiss selbst), sondern erst ab der ärztlichen Diagnose der Infektion. So bleibt Ihnen im Ernstfall genug Zeit, um den Unfallversicherer rechtzeitig zu informieren.